• Häufig gestellte Fragen

In akuten Krisensituationen, in denen es auf eine rasche Unterstützung ankommt, finden Sie Hilfe u.a. bei folgenden Anlaufstellen:

  • bei Ihrem Hausarzt
  • bei einem Facharzt für Psychiatrie
  • in der Ambulanz der Klinik für Allgemeine Psychiatrie Heidelberg
    Mo-Fr 9h-12h, Telefon: 06221/56 44 31
  • beim diensthabenden Arzt der Klinik für Allgemeine Psychiatrie Heidelberg
    rund um die Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 06221/56 44 66
  • über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl) werden niedergelassene Ärzte vermittelt, die Patienten in dringenden medizinischen Fällen ambulant behandeln – auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.
  •  in akuten Notfällen beim Rettungsdienst, Notrufnummer 112

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Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Sofern verfügbar vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem lernen wir uns  dann kennen, schaffen einen Überblick über Ihr Anliegen und Sie können entscheiden, ob Sie sich eine Therapie bei mir vorstellen können. Entscheiden wir uns gemeinsam für den Beginn der Therapie, folgen weitere probatorische Sitzungen, in denen ich Sie und Ihr Anliegen näher kennen lerne. Sie formulieren Ihre Therapieziele und ich mache Ihnen Angebote, welche Methoden sich dazu eignen.

Die Psychotherapie findet in der Regel in Form wöchentlicher Sitzungen à 50 Minuten statt. Die Anzahl der Therapietermine vereinbare ich mit Ihnen individuell. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankungen.

Sie benötigen keine Überweisung von Ihrem Arzt. Sie können direkt mit mir Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Die Abrechnung der erbrachten psychotherapeutischen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der derzeitige Standardsatz beträgt bei 2,3-facher Steigerung 100,55 Euro pro 50 Minuten Therapiesitzung. Bitte beachten Sie, dass der Satz in meiner Praxis in der Regel höher liegt (2,8 bis 3,0-fache Steigerung, entspricht 122,40 Euro bis 131,50 Euro). Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.

Psychotherapie wird in den meisten Fällen von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Bitte erkundigen Sie sich sofern möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.

Für gesetzlich Versicherte ist eine Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse in meiner Praxis nur in Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte klären Sie vorab die hierzu im Einzelfall notwendigen Schritte mit Ihrer Krankenkasse. Ich empfehle nach Möglichkeit eine Behandlung bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung. An den Ambulanzen der Heidelberger Ausbildungsinstitute, z. B. am Zentrum für Psychologische Psychotherapie (ZPP) oder an der Ambulanz des Heidelberger Instituts für Psychotherapie (HIP) haben Sie dabei mit geringeren Wartezeiten zu rechnen.

Selbstverständlich können Sie als gesetzlich Versicherte*r die Psychotherapie in unserer Praxis auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen.

Näheres zu Möglichkeiten der Kostenübernahme erfahren Sie je nach Ihrer Versicherungsart:

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Wie viele Stunden im Jahr erstattet werden und ob der volle Betrag erstattet wird, hängt von Ihren individuellen Vertragskonditionen ab. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.

In der Regel kann sofort mit den probatorischen Sitzungen begonnen werden. Während dieser unterstütze ich Sie bei der Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung.

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen Anteil der Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Den Restbetrag übernehmen ggf. private Zusatzversicherungen – informieren Sie sich hier bitte zu Ihren individuellen Konditionen. In vielen Fällen ist eine Erstattung der Kosten in voller Höhe möglich.

Normalerweise kann sofort mit den probatorischen Sitzungen begonnen werden. Während dieser unterstütze ich Sie bei der Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Leider mangelt es trotz hohen Bedarfs nach Psychotherapie an Kassensitzen, die eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen. Daher ist meine Praxis eine Privatpraxis.

Unter Umständen gibt es auch bei anderen gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung. Wenn Sie keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz finden bzw. unzumutbare Wartezeiten entstehen, Sie aber dringend Psychotherapie brauchen, können Sie die Übernahme der Kosten in meiner Privatpraxis beantragen. Wenn Sie bereits zahlreiche Absagen von Kassenpraxen haben, können Sie mich gern kontaktieren und ich unterstütze Sie bei der Beantragung.

Gesetzlich Versicherte haben das Recht (§ 13 Absatz 3 SGB V), einen privaten Behandler zu suchen und sich die Kosten dafür von Ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen, falls keine Behandlung in einer Praxis mit Kassenzulassung gefunden oder vermittelt werden konnte.

Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

● ein formelles Anschreiben.

● eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit einer psychotherapeutischen Behandlung.

● ein Protokoll über die vergebliche Suche nach einem Psychotherapieplatz in einer Kassenpraxis.

● eine Bescheinigung eines niedergelassenen Psychotherapeuten, dass die Behandlung kurzfristig (Wartezeit unter drei Monaten) übernommen werden kann.

Weitere Informationen zur Kostenerstattung erhalten Sie hier.

U.a. bei folgenden psychischen Erkrankungen ist eine ambulante Psychotherapie möglich:

  • Affektive Störungen (depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie),
  • Angststörungen und Zwangsstörungen,
  • somatoforme Störungen und dissoziative Störungen,
  • Traumafolgestörungen,
  • Essstörungen,
  • Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen,
  • Schizophrene und affektive psychotische Störungen,
  • sexuelle Probleme,
  • komplizierte Trauer

Psychologen haben Psychologie studiert. Dies befähigt jedoch noch nicht zur Ausübung von Psychotherapie – hierfür ist die Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nötig. Vielmehr gibt es auch viele Psychologen, die nicht psychotherapeutisch, sondern in der Forschung, in Schulen oder auch in Unternehmen (z.B. Personalabteilungen) tätig sind.

Psychiater sind Ärzte. Sie haben Medizin studiert und sich dann auf die medizinische Behandlung von psychischen Erkrankungen spezialisiert (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie). Sie dürfen Medikamente verschreiben und führen begleitend Beratungsgespräche durch.

Sowohl Psychologen als auch Ärzte können sich nach dem Studium zum Psychotherapeuten weiterbilden lassen (Psychologischer Psychotherapeut/ Ärztlicher Psychotherapeut). Der Titel „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt und bedarf zwingend der erwähnten mehrjährigen Weiterbildung. Mit der sogenannten Approbation haben Psychologische Psychotherapeuten die staatliche Zulassung zur Ausübung von Heilkunde.

Ich habe Psychologie studiert und im Anschluss die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolviert.

Als Psychologischer Psychotherapeut kann ich Sie nicht krankschreiben und auch keine Medikamente verordnen. Das kann nur ein Arzt.

© 2024 Christoph Bundis | Psychotherapie